61 StGB gemäss den Ausführungen des Massnahmenzentrums AM.________ in erster Linie für die Behandlung von Persönlichkeitsstörungen vorgesehen und Personen mit psychiatrischen Störungsbildern nur in Ausnahmefällen aufgenommen würden. Das Gutachten von Dr. med. AP.________ sei in Bezug auf Diagnostik und Risikoeinschätzung schlüssig, hingegen nicht hinsichtlich der Platzierung des Beschuldigten in einem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene. So habe der Gutachter eigentlich ein Setting einer Massnahme nach Art.