Mit Verfügung vom 24. Juli 2024 wurden die BVD aufgefordert, zum beantragten vorzeitigen Massnahmenvollzug Stellung zu nehmen. Die BVD hielten unter anderem fest, dass die behandelnde Oberärztin der FTK am 27. Juli 2023 auf Nachfrage hin mitgeteilt habe, dass Herr A.________ medikamentös gut eingestellt sei und keine psychotischen Symptome mehr zeige. Er verhalte sich ruhig und falle nicht besonders auf, sei aber auch eher unmotiviert. Es sei fraglich, ob ein Massnahmesetting und eine Lehre nicht zu herausfordernd wären.