1632). In seinem an die Gerichtspräsidentin der Vorinstanz gerichteten Schreiben führte der Beschuldigte im Wesentlichen aus, dass er das Urteil nicht rechtskräftig haben möchte. Dies beziehe sich auf die Landesverweisung und nicht auf die psychiatrische Begutachtung. Er sei damit einverstanden, dass er in eine Einrichtung für junge Erwachsene gehe und möchte, dass es nun vorwärts gehe. 28.3 Stellungnahme zum vorzeitigen Massnahmenvollzug vom 3. August 2023 (pag. 1653 f.). Mit Verfügung vom 24. Juli 2024 wurden die BVD aufgefordert, zum beantragten vorzeitigen Massnahmenvollzug Stellung zu nehmen.