relevant. Massgebend sind sodann die zahlreichen Schreiben des Beschuldigten, Aktennotizen, Vollzugsberichte und institutionellen Unterbringungen, welche nachfolgend in chronologischer Reihenfolge in ihren wesentlichen Zügen dargelegt werden. 28.1 Als Entscheidgrundlage im Sinne von Art. 56 Abs. 3 StGB liegt der Kammer das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. AP.________ vom 1. September 2022 vor (pag. 1104 ff.). Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (FMH) mit Schwerpunkt für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie (FMH) verfügt Dr. med.