28. Entscheidgrundlagen Für die Beurteilung der Frage, ob eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen ist, sind für die Kammer neben der Expertise von Dr. med. AP.________ namentlich die Aussagen des Beschuldigten im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 14. bis 16. Juni 2023 (pag. 1509 ff.) und der Berufungsverhandlung vom 21. bis 25. November 2024 (pag. 2305 ff.) relevant.