27. Vorbringen der Parteien 27.1 Beschuldigter Der Beschuldigte lehnt eine stationäre therapeutische Massnahme ab. Erstinstanzlich führte er zusammengefasst aus, dass die Heilung lange dauern könne, er aber nach fünf Monaten bereits merke, dass es wirke (pag. 1519, Z. 10 ff.). Da er nun keine Drogen mehr nehme, könne es gar nicht zu einem Rückfall kommen (pag. 1519, Z. 27 ff.). Die bisher erhaltene Therapie reiche aus. Nach dem Gefängnis könne er eine Ausbildung machen und dann ja auch noch zu einem Psychologen gehen. Zudem könne er ja eine Urinprobe abgeben (pag. 1519, Z. 33 ff.). Auf Vorhalt,