Sie erleben die Auffälligkeiten, welche die Klassifikationssysteme des ICD als diagnostische Merkmale beschreiben, als ich-syntone Eigenschaften, d.h. als inneres Selbst. Weil sie sich geradezu durch die Merkmale ihrer Persönlichkeitsstörung definieren und keinen Leidensdruck empfinden, erscheint aus subjektiver Sicht keine Abhilfe erforderlich. Bevor mit der Therapie solcher Täter begonnen werden kann, ist daher an einer Veränderung des Selbstbilds zu arbeiten, was einen langen Prozess darstellt (HEER/HABERMAYER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Auflage 2019, N 80b, N. 69a und b zu Art. 59 StGB mit Hinweisen auf psychiatrische Fachliteratur).