Infolgedessen sei die Höhe des Tagessatzes auf das Minimum von CHF 30.00 festzulegen. 25.3.3 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte befindet sich seit dem 15. Februar 2022 durchgehend in Haft und wird mit vorliegendem Urteil zu einer stationären therapeutischen Massnahme (E. V.29.7 hiernach) sowie zu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe (E. 24.10 hiervor) verurteilt. Er verfügt über kein Vermögen, hingegen aber über be-