80 Gemäss den obenstehenden Ausführungen sind die 25 Strafeinheiten an die Einsatzstrafe von 40 Strafeinheiten zu asperieren. Das Gericht erachtet unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips eine hypothetische Gesamtstrafe von total 61 Strafeinheiten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe sind nun die 40 Strafeinheiten der Grundstrafe abzuziehen.