Für die Täterkomponenten kann grundsätzlich auf die obenstehenden Ausführungen (Ziff. 4) verwiesen werden. Auch in Bezug auf die Geldstrafe sind die fortgeführte Delinquenz während des Strafverfahrens, die fehlende Einsicht und Reue sowie das teilweise schlechte Verhalten im Strafvollzug zu berücksichtigen. Insgesamt erhöht sich die Zusatzstrafe damit auf 25 Strafeinheiten. […] 5.8. Hypothetische Gesamtstrafe und Zusatzstrafe