In den VBRS-Richtlinien 2021 wird für den nachstehenden Referenzsachverhalt ein Strafmass von 10 Strafeinheiten vorgesehen: Der Täter bezeichnet den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis 10) als "Arschloch", „Wixer“ und „Dumme Siech“. Ausserdem wird festgehalten, dass bei Handlung gegenüber dem Geschädigten allein lediglich 5 Strafeinheiten angemessen sind (VBRS-Richtlinien, S. 48).