Der Beschuldigte hat vorliegend bei einer Onlinebestellung als Rechnungs- und Lieferadressat einen falschen Namen und eine falsche Adresse verwendet und die Lieferadresse vor der Lieferung des Gerätes dann auf seine eigene Adresse abgeändert. Insofern ist der vorliegende Sachverhalt gleich gelagert wie der Referenzsachverhalt, zumal in beiden Fällen ein Vertragsverhältnis mittels Angabe von falschen Personalien eingegangen wurde. Bei der Angabe von falschen Personalien und der nachfolgenden Abänderung handelt es sich um eine plumpe Fälschung, wobei der Beschuldigte dilettantisch vorging, zumal in der von ihm angegebenen Adresse und dem Namen Schreibfehler enthalten waren.