Gemäss den VBRS-Richtlinien wird für folgenden Referenzsachverhalt ein Strafmass von 30 Strafeinheiten vorgesehen: Der Täter unterzeichnet einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist. Zudem wird in den Richtlinien festgehalten, dass sich je nach Aufwand der Fälschung und der Art des anvisierten Vorteils bzw. Nachteils das Strafmass erhöhen oder mindern kann (VBRS-Richtlinien, S. 50). 5.4.1. Urkundenfälschung z.N. der V.________ AG (AKS Ziff. 8.1)