Unter Berücksichtigung der gemachten Ausführungen erachtet das Gericht ein Strafmass von 3 Strafeinheiten als angemessen, wobei die verminderte Schuldfähigkeit mit einer Strafreduktion von 7 Strafeinheiten berücksichtigt wurde. Die Strafe ist mit 2 Strafeinheiten an die Einsatzstrafe zu asperieren. 5.4. Asperation für die Urkundenfälschungen