Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) in der Version gültig per 01.01.2020 (nachfolgend VBRS- Richtlinien) erachten für den folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 120 Strafeinheiten als angemessen: Der Täter überredet wortreich und überzeugend eine Person zu einem Darlehen von CHF 20’000.00, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können (VBRS-Richtlinien, S. 47). 5.3.1. Betrug z.N. der V.________ AG (AKS Ziff. 7.1)