Aufgrund dessen ist das mit Urteil vom 27.06.2022 festgesetzte Strafmass von insgesamt 40 Tagessätzen bzw. Strafeinheiten vorliegend als Einsatzstrafe festzulegen. Diese Grundstrafe bzw. Einsatzstrafe ist nun in einem weiteren Schritt aufgrund der Einzelstrafen der neu zu beurteilenden Strafen (Betrug, Urkundenfälschung, Beschimpfung) angemessen zu erhöhen. In einem letzten Schritt ist von dieser (gedanklich) gebildeten Gesamtstrafe die Grundstrafe von 40 Tagessätzen wieder abzuziehen, was die Zusatzstrafe ergibt. 5.3. Asperation für die Betrüge