Wie dargelegt wurde der Beschuldigte mit Urteil des Regionalgericht Berner Jura-Seeland vom 27.06.2020 wegen Nötigung und mehrfacher Zechprellerei zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt. Zumal es sich bei der Nötigung um ein Verbrechen gegen die Freiheit handelt und die Schwere der Schuld – wie nachfolgend aufgezeigt werden wird – in den vorliegend zu beurteilenden Delikten geringer wiegt, erachtet das Gericht die Grundstrafe als die schwerere Straftat. Aufgrund dessen ist das mit Urteil vom 27.06.2022 festgesetzte Strafmass von insgesamt 40 Tagessätzen bzw. Strafeinheiten vorliegend als Einsatzstrafe festzulegen.