zum Vorfall z.N. der Straf- und Zivilklägerin 2. Schliesslich wurde der Beschuldigte mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. Juni 2022 der versuchten Nötigung, begangen am 23. August 2018 sowie der Zechprellerei, begangen am 12.März 2020, am 20. März 2020 und am 18. August 2020 verurteilt. Auch diese Tatbegehungen gehen den hier zu beurteilenden Taten zeitlich nur wenig vor und beinhalteten die mehrfache Einvernahme des Beschuldigten durch die Polizei (vgl. amtliche Akten PEN 21 577).