Am 19./20. März 2021 geschah vorliegend zu beurteilender Vorfall z.N. der Straf- und Zivilklägerin 3. Dies resultierte wiederum in einer vorläufigen Festnahme des Beschuldigten am 20. März 2021 (pag. 29) und der Einvernahme des Beschuldigten gleichentags, wobei ihm unter anderem eröffnet wurde, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen sexueller Handlung mit einem Kind eingeleitet worden sei (pag. 295). Weiter wurde der Beschuldigte am selben Tag zudem i.S. Zechprellerei vom 14. Februar 2021 einvernommen (pag. 543). Am 30. Juli 2021 beging der Beschuldigte erneut einen Diebstahl. Am 30. Oktober 2021 kam es sodann zum Vorfall z.N. der Straf- und Zivilklägerin 1.