In der Zeit von Juni bis Oktober 2020 machte sich der Beschuldigte zudem des mehrfachen Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Betreffend Betrug kam es am 29. Oktober 2020 sowie am 12. November 2020 zu ersten Einvernahmen. Betreffend Diebstahl/Sachbeschädigung kam es am 12. November 2020 zu einer vorläufigen Festnahme (pag. 23) und zu einer Einvernahme des Beschuldigten (pag. 521). Trotz dieser Intervention der Strafverfolgungsbehörden beging der Beschuldigte am 12. Februar 2021 eine Beschimpfung und am 14. Februar 2021 eine Zechprellerei. Am 19./20. März 2021 geschah vorliegend zu beurteilender Vorfall z.N. der Straf- und Zivilklägerin 3.