Der Beschuldigte habe Mühe mit der Nähe-Distanz-Regulation, zumal er sexuelle Anspielungen gegenüber Mitarbeiterinnen mache, männliche Mitarbeiter duze und unnahbar sowie unberechenbar wirke. Er habe auch einen schlechten Umgang mit seinen Finanzen, lehne eine Hilfestellung bei der Budgetplanung jedoch ab (pag. 1344 f.). Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren wirken sich insgesamt straferhöhend aus.