Gleiches ist auch den Ausführungen von Fürsprecherin I.________ anlässlich der Berufungsverhandlung sowie den Ausführungen im Bericht der Jugendanwaltschaft vom 8. Juni 2023 zu entnehmen. So habe die Strafund Zivilklägerin 3 in der tatzeitnahen Einvernahme die Folgen des Ereignisses noch überspielt und nicht darüber sprechen wollen. Die Handlungen habe sie jedoch als unangenehm empfunden, sich der Situation aber nicht entziehen können.