24.4 Asperation für den Schuldspruch wegen sexuellen Handlungen mit Kindern nach Ziff. 1.1 der Anklageschrift 24.4.1 Objektive Tatkomponenten Vorweg kann für die allgemeinen Ausführungen zur objektiven Tatschwere auf die Ausführungen in E. IV.24.3.1 verwiesen werden. Der Beschuldigte hat auch in diesem Fall die ungestörte sexuelle Entwicklung und die sexuelle Selbstbestimmung und damit hochrangige Rechtsgüter verletzt. Mit Blick auf alle von Art. 189 Ziff. 2