Es handelt sich um dasselbe Opfer und um denselben Tatentschluss. Es entspricht jedoch zu Recht dem Willen des Gesetzgebers, die Verletzung unterschiedlicher Rechtsgüter adäquat zu bestrafen, auch wenn die Tathandlung in den wesentlichen Elementen dieselbe ist. Dementsprechend ist auch die sexuelle Handlung mit Kind gemäss Ziff. 1.2 der Anklageschrift mit einem Faktor von 2/3, ausmachend 2.4 Monate, zur Strafe gemäss Ziff. IV.24.1.4 zu asperieren. 24.4 Asperation für den Schuldspruch wegen sexuellen Handlungen mit Kindern nach Ziff.