187 StGB). Die Folgen und Traumatisierungen hängen unter anderem von der Art und Intensität der sexuellen Ausbeutung, vom Alter der betroffenen Kinder, vom Geschlecht und Alter des Täters und von der Intensität der Beziehung zwischen Opfer und Täter ab. Welcher einzelne Faktor in welcher Intensität schädigend wirkt, bleibt aber im Einzelfall unvorhersehbar. Damit ist die Schwere der Verletzung des geschützten Rechtsguts bei Sexualdelikten erfahrungsgemäss schwierig zu bestimmen.