2 der Anklageschrift 24.2.1 Objektive Tatkomponenten Mit der sexuellen Nötigung hat der Beschuldigte die sexuelle Selbstbestimmung der Straf- und Zivilklägerin 1 und damit ein hochrangiges Rechtsgut verletzt. Dass ein solcher Vorfall für das Opfer mit schwerwiegenden Folgen für die Psyche verbunden sein kann, zeigt das E-Mail der behandelnden Psychologin Dr. med. AX.________. So habe sich die Straf- und Zivilklägerin 1 bereits vor dem Vorfall in einem psychisch labilen Zustand befunden, leide jedoch durch das Ereignis auch