Daneben drang der Beschuldigte aber auch mit zwei Fingern in die Straf- und Zivilklägerin 2 ein und würgte diese. Nach Vollendung verliess der Beschuldigte den Ort des Geschehnisses umgehend, um mit einem Kollegen in der Stadt Kokain zu kaufen. Seinen Pullover liess er dabei bei der Straf- und Zivilklägerin 2 um zu manifestieren, dass er später zurückkommen werde, was er denn selber auch gar nicht bestritt. Dieses Vorgehen zeugt von einer nicht unerheblichen kriminellen Energie.