64 gemäss seinem Krankheitsbild ungeplant und ziellos auf eine oberflächliche Weise erfüllen wollte und sich aufgrund seiner mangelnden Fähigkeiten zur Empathie und verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber schwächeren Personen übergriffig verhalten habe. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass ein Fantasievorlauf bestand und die Taten nicht lediglich aus einem Impuls heraus und unüberlegt geschahen (pag. 1177).