Zusammenfassend seien die Taten alle relativ ähnlich verlaufen, nämlich, dass der Beschuldigte die aphrodisierende und enthemmende Droge (vor allem Kokain) in einem durch die Schizophrenie vorbestehenden labilen Zustand konsumiert habe. Die Kombination habe sich zu den Zeitpunkten der vorgeworfenen Taten so weit potenziert, dass er deutlich enthemmt gewesen sei und sein Verhalten nur noch schwer habe kontrollieren können, obwohl seine Einsicht erhalten gewesen sei.