Allein aufgrund der schizophrenen Grunderkrankung sei aus gutachterlicher Sicht bereits eine mittelgradig bis schwergradig reduzierte Steuerungsfähigkeit abzuleiten. Als konstellierender, die vorgeworfenen Sexualdelikte begünstigender Faktor, sei die Kokainsucht zu nennen mit akuten Intoxikationen zum Zeitpunkt der verschiedenen sexuellen Übergriffe. Aufgrund dieses zusätzlichen Faktors sei bezüglich der Sexualdelikte eine in schwerem Grad reduzierte Steuerungsfähigkeit abzuleiten, bei allerdings voll erhaltener Einsichtsfähigkeit.