Sowohl die schizophrene Erkrankung als auch die Kokainabhängigkeit seien als handlungsleitend für die begangenen Sexualdelikte zu bezeichnen. Die schizophrene Erkrankung führe dazu, dass der Explorand tendenziell ziellos und mit mangelnder Struktur lebe, mit einer schwerpunktmässigen Motivation für die Befriedigung kurzfristiger Wünsche, auch im Bereich Sexualität (pag. 1175). Die hebephrene Schizophrenie führe schwerpunktmässig zu einem desorganisierten, inadäquaten Affekt und zu desorganisiertem Denken und Verhalten.