62 Seeland vom 27. Juni 2022 wegen Nötigung und Zechprellerei schuldig erklärt wurde. Zudem beging er die hier zu beurteilenden Delikte teilweise nach Einleitung eines einschlägigen Verfahrens und bereits stattgefundener Einvernahme. Damit offenbarte er erhebliche Uneinsichtigkeit, Gleichgültigkeit gegenüber der geltenden Rechtsordnung und fehlende Ansprechbarkeit für Bestrafungen. Einer Geldstrafe kann daher nur ungenügende spezialpräventive Wirkung zugesprochen werden, weshalb eine Freiheitsstrafe ohnehin angezeigt wäre.