Entsprechend sind auch darin sexuelle Handlungen zu sehen. Der Beschuldigte beging die sexuellen Handlungen an einer psychisch Beeinträchtigten und unter dem Einfluss von Medikamenten stehenden Person. So ist erstellt, dass die Straf- und Zivilklägerin 2 im Tatzeitpunkt unter anderem an Schizophrenie und Depressionen litt. Ebenfalls ist erstellt, dass diese an besagtem Abend die ihr verschriebenen und zuvor abgegebenen Medikamente zu sich nahm.