57 18. Schändung, evtl. Vergewaltigung, z.N. der Straf- und Zivilklägerin 2 18.1 Vorbemerkungen Gemäss Ziff. 3 der Anklageschrift lautet die Anklage auf Schändung, evtl. Vergewaltigung. Der Vorinstanz ist daher im Ergebnis zuzustimmen, dass in einem ersten Schritt ein allfälliger Schuldspruch wegen Schändung zu prüfen ist. Im Falle eines Schuldspruchs wäre der Vorwurf der Vergewaltigung nicht (mehr) zu prüfen. Weiter ist bereits an dieser Stelle anzumerken, dass die Anklageschrift in Ziff.