51 16. Sexuelle Handlung mit Kindern, z.N. der Straf- und Zivilklägerin 1 16.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen kann auf die vorangehenden Ausführungen (E. III.15.2) und auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 37 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1753 f.). Hervorzuheben gilt, dass vorliegend die Tatbestandsvariante der Vornahme einer sexuellen Handlung mit einem Kind unter 16 Jahren (Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 aStGB) zu prüfen ist.