1504, Z. 30 ff.). Diese durch das Medikament Abilify verursachte Verlangsamung habe bereits in dem Zeitpunkt bestanden, als der Beschuldigte ihr Zimmer betreten habe und sei für diesen erkennbar gewesen (pag. 1506, Z. 3 ff.). Gleichzeitig gesteht sie aber auch ein, bereits ohne die Medikamente keine Person zu sein, welche sich gut zur Wehr setzen könne. Mit den Medikamenten sei es aber schlimmer (pag. 1505, Z. 22 ff.). Plausibel erscheinen daher auch ihre Schilderungen, wonach sie der insistierenden, hartnäckigen Präsenz des Beschuldigten nichts entgegensetzen konnte und von dieser beeindruckt und überrumpelt gewesen sei (pag. 477, Z. 166 ff., Z. 188 ff.).