Es sei unfair, wenn er nun so behandelt werde, obwohl er nichts gemacht habe. Alles werde komplett dramatisiert und er sei traumatisiert, weshalb er Anzeige gegen die Strafund Zivilklägerin 2 einreichen werde (pag. 493, Z. 518 ff.). Es handle sich um falsche Anschuldigungen, was ja mal passieren könne (pag. 496, Z. 37 ff.). Die Suche nach einer (Mit-)Schuld beim Opfer, verbunden mit der Bagatellisierung des Geschehenen, des inkonstanten und widersprüchlichen Aussageverhaltens mit teilweise nicht nachvollziehbaren Darstellungen lassen die Aussagen des Beschuldigten als nicht glaubhaft erscheinen. Auf die Aussagen des Beschuldigten kann nicht abgestellt werden.