1516, Z. 26 f.). Wie bereits ausgeführt wurde, sieht der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 2 als ursächlich dafür, dass er seine Freundin betrogen habe (pag. 50, Z. 159). Gleichzeitig schildert er, dass er in dieser Beziehung auch noch Sex mit anderen Frauen haben wollte (pag. 504, Z. 453). Er habe sich unwohl gefühlt, in das Zimmer der Strafund Zivilklägerin 2 zu gehen, da er nicht gewusst habe, ob ihn Gutes oder Böses erwarte (pag. 490, Z. 388 ff.). Wenn man ein Mann sei, habe man gar keine Beweise dafür, dass man keine Frau vergewaltigt habe (pag. 503, Z. 417 f.). Es sei unfair, wenn er nun so behandelt werde, obwohl er nichts gemacht habe.