Zuletzt findet sich eine Tendenz des Beschuldigten, das Geschehene zu verharmlosen, unangemessen auf die Vorwürfe zu reagieren, sowie die Schuld für Geschehenes insbesondere bei der Straf- und Zivilklägerin 2 zu suchen. So hat der Beschuldigte anlässlich der Konfrontation mit den Vorwürfen bei mehreren Gelegenheiten mit einem Grinsen oder Lachen reagiert (pag. 490 f., Z. 373; pag. 509,