501, Z. 268). Die Sternchen, welche die Straf- und Zivilklägerin 2 gesehen habe, seien wegen dem guten Sex gewesen (pag. 489, Z. 345). Auf das Würgen angesprochen, gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er die Straf- und Zivilklägerin 2 nur habe streicheln wollen. Er habe sie nicht würgen wollen (pag. 509, Z. 616 ff.). Noch unglaubhafter erscheinen die Darlegungen des Beschuldigten dazu, wer den Geschlechtsverkehr initiiert habe. So sei es die Straf- und Zivilklägerin 2 gewesen, welche ihn verführt (pag. 50, Z. 163) respektive auf den Sex bestanden habe (pag. 483, Z. 52; pag. 242, Z. 399).