So beschrieb der Beschuldigte den unbestritten stattgefundenen Geschlechtsverkehr einmal als romantisch (pag. 488, Z. 293) und sanft (pag. 489, Z. 354), um an anderer Stelle auszuführen, dass sie erwünscht habe, dass er sie hart respektive härter ficken soll (pag. 491, Z. 409 ff.). Darauf angesprochen erklärte der Beschuldigte, hart könne auch romantisch sein (pag. 51, Z. 191).