Daneben sprechen auch die zahlreichen Gegenfragen, die Diffamierung der Straf- und Zivilklägerin 2, die Selbstdarstellung als tugendhafter Mensch sowie die Verharmlosung der eigenen Taten gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten. So versuchte der Beschuldigte, sich teilweise mit abenteuerlich anmutenden und nicht nachvollziehbaren Erklärungen dem Ermittlungsstand entsprechend zu rechtfertigen, immer verbunden mit dem Versuch, sich als zuvorkommende und selbstlose Person darzustellen. So beschrieb der Beschuldigte den unbestritten stattgefundenen Geschlechtsverkehr einmal als romantisch (pag.