Er habe gewusst, dass es ihr daher unmöglich war, sich zur Wehr zu setzen. Diesen Zustand habe er sodann bewusst ausgenutzt. 13.5 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin 2 zu Geschlechtsverkehr in ihrem Zimmer in der Stiftung O.________ (Stiftungsname) kam.