Sie habe in diesem Moment nicht um Hilfe rufen können und habe nicht gewusst, was er in diesem Fall mit ihr machen würde. Dass die Massage zu Beginn lediglich ein Vorwand gewesen war, sei ihr nicht klar gewesen. In den Augen des Beschuldigten habe sie die Bereitschaft zu Gewalt gesehen und sich daher auch selber schützen wollen. So sei es dann im Höhepunkt des Geschehens zur Penetration durch den Beschuldigten gekommen. Nach dem Vorfall habe sich der Beschuldigte entfernt und sei nach J.________ (Ort) gefahren.