Die Geschichte sei in sich stimmig und nachvollziehbar und daher sicher nicht erfunden. Sie habe auch Aussagen des Beschuldigten wiedergegeben, ihre eigenen Gefühle geschildert und angegeben, keine Schmerzen aber Demütigung erlitten zu haben. Erweiterungen der Aussage seien spontan erfolgt und es sei nicht zu Widersprüchen gekommen. Aggravationstendenzen seien nicht erkennbar und sie habe kein Motiv, den Beschuldigten unnötig zu belasten. Ihre Aussagen würden zudem durch die Aussagen von AT.________ gestützt. Auch dessen Aussagen seien glaubhaft und er habe keinen Grund, den Beschuldigten unnötig zu belasten.