Es sei ihr zudem jederzeit möglich gewesen, sich aus dem Zimmer zu entfernen. Zudem seien die Nebenwirkungen der Medikamente unterschiedlich und bei ihr zusätzlich noch Koffein im Blut nachgewiesen worden. Direkt im Anschluss an den Vorfall habe sie bei der Polizei, im Spital und bei ihrer Einvernahme Red und Antwort stehen können. Daher sei sie nicht widerstandsunfähig gewesen. Selbst wenn eine Widerstandsunfähigkeit vorgelegen hätte, wäre diese für den Beschuldigten nicht erkennbar gewesen.