So sei es ihr möglich gewesen, die Tür zu öffnen und den Beschuldigten in ihr Zimmer zu lassen, an den Rauchmelder zu denken und daher beim Fenster zu rauchen, nicht aber, beim Geschlechtsverkehr ihren Willen auszudrücken. Ebenfalls sei sie von sich aus in den Vierfüsserstand auf dem Bett gegangen, habe nach dem Vorfall die Polizei verständigt und am nächsten Morgen bei der Polizei aussagen können. Sie habe sich daher weder verbal geäussert noch dies nicht gekonnt. Es sei ihr zudem jederzeit möglich gewesen, sich aus dem Zimmer zu entfernen.