_ sei zudem kein Zeuge, da er sich gar nicht im Zimmer befunden habe. Er sei als Zeuge nicht glaubwürdig und seine Aussagen nicht glaubhaft. Wäre er dies, hätte er nämlich an die Tür geklopft, um zu kontrollieren, was drinnen passiere. Der Beschuldigte habe seinerseits ausgesagt, dass er bei der Straf- und Zivilklägerin geklopft und man dann zusammen gesprochen, geraucht und sich massiert habe, worauf es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Er habe nicht bemerkt, dass sie es nicht wollte und er verstehe nicht, weshalb dies gewaltvoll sein soll. Beide würden sie Abilify nehmen, was nicht müde, sondern wach mache.