Auch würden die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 2 mit den objektiven Beweismitteln sowie den Aussagen von AT.________ übereinstimmen, was zusätzlich für deren Glaubhaftigkeit spreche. Infolgedessen stellte das Gericht auf die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 2 ab, womit der unter Ziffer 3 der Anklageschrift angeklagte Sachverhalt erstellt sei (S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1753) 13.3 Beweismittel Auf eine Auflistung und umfassende Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Was die oberinstanzlich neu erhobenen Beweismittel, insbesondere die er-