Hierbei soll er sich in das Zimmer der Straf- und Zivilklägerin 2 begeben haben, welche unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden sein soll. Dort soll der Beschuldigte sie sodann am Rücken berührt und sie aufgefordert haben, sich in Vierfüsslerposition auf das Bett zu begeben, wo der Beschuldigte ihr sodann die Hose und Unterhose ausgezogen und seine Finger in ihre Vagina eingeführt haben soll. Der Beschuldigte soll der Straf- und Zivilklägerin 2 sodann befohlen haben, sich auf den Rücken zu drehen, woraufhin es zu vaginalem Geschlechtsverkehr gekommen sein soll.